Dirk Lotze - Journalist
Angeklagter chattete mit einem Lockprofil: Eineinhalb Jahre Haft für versuchten Kindesmissbrauch

Gerichtsinsel

05. Januar 2026: Angeklagter chattete mit einem Lockprofil: Eineinhalb Jahre Haft für versuchten Kindesmissbrauch

Der 49-Jährige aus Velbert schrieb über das Internet das Profil einer vermeintlichen Zwölfjährigen mit sexuellen Themen an. Laut Geständnis stellte er sich ein reales Kind vor. Tatsächlich ging er einem Influencer in die Falle, der live an seine Zuschauer sendete - und der ihn anzeigte. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte ihn ohne Bewährungs-Chance. Der Anwalt des Mannes kritisierte die Aufklärung als "Form von Selbstjustiz". Die Staatsanwaltschaft hingegen wertete es positiv: Auf die Hinweise von Privatleuten könnten Verdächtige gefasst werden.

Nach versuchtem Kindesmissbrauch über das Internet muss ein 49-jähriger Velberter für ein Jahr und sechs Monate in Haft. Der Mann gestand vor dem Amtsgericht Wuppertal und befindet sich weiter in Untersuchungshaft. Laut seiner Aussage schrieb er im Mai 2025 einem Lockprofil, das angeblich einem zwölfjährigen Mädchen gehören sollte. Dahinter agierte ein 39-jähriger Internet-Influencer. Er sendete den Chat live und anonymisiert an seine Zuschauer - und zeigte den Angeklagten an. In einer Prozesspause sagte der Influencer gegenüber unserer Zeitung, er habe sich früher selbst mit Cyber-Kriminalität strafbar gemacht. Vor zwei Jahren habe er sich aber entschlossen, sein Leben zu ändern: "Ich habe bereits 283 Täter überführt."

Täglich neue Internet-Fallen

Im Zeugenstand berichtete der 39-Jährige, dass er täglich vier Abendstunden im Internet arbeitet, um Verdächtige aufzuspüren. Ihm gehe es um Täter, die es auf Kinder abgesehen haben: "Ich habe mehrere Facebook-Profile eingerichtet", erläuterte der Mann. Der Velberter habe auf "Lisa" reagiert. Deren Foto sei von einem Computer generiert worden. Der Ablauf sei immer gleich: Er stelle ein neues Profil ein, dann kämen innerhalb von zwölf Stunden die sogenannten Freundschaftsanfragen.

Tricks und Technik

Mit den Männern wechsle er als nächstes zu WhatsApp, sagte der Influencer. Auf diese Weise erfahre er die Telefonnummer - und damit könne die Polizei die Verdächtigen identifizieren. Am Telefon - wie mit dem Velberter - verzerre er seine Stimme computergeneriert, so dass sie wie ein Mädchen klingt. Falls jemand ein Video verlange, sage er: Seine Kamera sei ausgefallen. Mit dem Angeklagten zu chatten habe er besonders anstrengend gefunden: Mehr als eine dreiviertel Stunde sei es hin und her gegangen. Dann seien aus seiner Sicht die Beweise eindeutig gewesen.

Heikle Ermittlungen

Im Gericht hatte der Influencer mit seinem Handy versucht, den Angeklagten beim Sitzungsbeginn unerlaubt zu filmen. Er löschte die Aufnahme, nachdem ein Gerichtswachtmeister aufmerksam geworden war. Im Zeugenstand erläuterte der Mann, dass er seine Internet-Gespräche mitschreibe, um sich nicht durch einen illegalen Mitschnitt strafbar zu machen - oder durch Anstiftung, oder durch Kinderpornographie, wenn Chatpartner ihm die schicken. Die Vorsitzende Richterin beugte sich vor, als sie skeptisch nachfragte: "Das ist die Aufgabe der Polizei. Sind Sie Jurist?"

Das verneinte der Mann. Er habe "recherchiert". Inzwischen lebe er von seiner Internet-Arbeit.

Familie reagiert entsetzt

Der 49-jährige Angeklagte bestätigte, dass er sich vor laufender Handykamera nackt gezeigt hatte: "Ich bin sonst nicht so. Ich weiß nicht, was mich geritten hat." Er blickte zu Boden als er hinzufügte: Seine Tochter - die Mutter seiner Enkel - sei "geschockt". Seine Partnerin halte zu ihm und besuche ihn in Haft. Er wiederum werde sich in Therapie begeben.

Nur durch Zufall kein Kind in Gefahr

Das Gericht wertete die Tat als Versuch, weil kein Kind in Gefahr war. Das sei jedoch Zufall, deshalb werde die Strafe nicht gemildert: Der Angeklagte habe alle Punkte der vollständigen Tatbegehung erfüllt. Damit folgte das Gericht der Staatsanwältin.

Der Anwalt des Mannes führte erfolglos an, sein Mandant sei professionell provoziert worden; aus seiner Sicht seien deshalb zehn Monate Freiheitsstrafe angemessen. Damit setzte er sich nicht durch.

Das Urteil muss noch bestätigt werden. Bis dahin bleibt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Hilfe für die Behörden oder Selbstjustiz?

Im Prozess hat ein Internet-Influencer ausgesagt: Durch Lockprofile von angeblichen Kindern habe er bereits 283 Täter überführt. Zeitweise würden ihn die Online-Plattformen blockieren, aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen.

Der Anwalt des Angeklagten nannte die Aktionen des Zeugen "eine Art von Selbstjustiz".

Für die Staatsanwaltschaft Wuppertal hielt ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung die Arbeit des Influencers für positiv: Damit könne die Polizei Verdächtige ermitteln. Allerdings sollten Bürger Festnahmen immer der Polizei überlassen.

Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, Schöffengerichtsabteilung 10, vom 5. Januar 2026.
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Zuletzt geändert am 06. Januar 2026