Dirk Lotze - Journalist
Fremder Roller demontiert: Gericht bestätigt Urteil nach DNA-Spur an Werkzeug

Gerichtsinsel

02. Februar 2026: Fremder Roller demontiert: Gericht bestätigt Urteil nach DNA-Spur an Werkzeug

Auf einem Parkplatz in Velbert vermisste ein Rollerfahrer Motor und Reifen von seinem Gefährt, das Helmfach war aufgebrochen. Im Gras lag eine Rohrzange. An deren Griffen fand die Spurensicherung die genetischen Fingerabdrücke des Angeklagten. Anzunehmen, dass jemand anders das Werkzeug dort liegen ließ, sei "abenteuerlich", urteilte das Landgericht Wuppertal - und verhängte mehr als 2000 Euro Geldstrafe gegen den arbeitslosen Mann. Er bestreitet die Tat.

Tat auf Parkplatz entdeckt

Es war ein Herbstmorgen, als ein Velberter Rollerfahrer sein Gefährt größtenteils demontiert wiederfinden musste: Hinterrad und Motor fehlten, der Rest stand schief auf seinem Ständer, das Helmfach war aufgebrochen und geleert. Mehr als zwei Wochen hatte er das Fahrzeug am Willy-Brandt-Platz neben dem leer stehenden Haus der früheren Gaststätte Destiny geparkt. Nun war es schrottwert. Für die Tat vom 3. Oktober 2023 hat das Landgericht jetzt das Urteil des Amtsgerichts Velbert bestätigt: Ein 49-jähriger Mann aus der Velberter Oberstadt soll 2250 Euro Strafe für den Diebstahl zahlen; das ist sein Einkommen von fünf Monaten. Er bestreitet den Vorwurf bis heute.

Werkzeug trug DNA-Spur

Wichtigstes Beweisstück war eine Rohrzange, die im Gras neben dem Roller lag. Die Polizei sicherte die Spuren an den Griffen - und erhielt einen DNA-Treffer. Allerdings hatte niemand etwas gesehen. Einer Nachbarin mit Hund, selbst Rollerfahrerin, fiel am Vorabend nichts auf - obwohl eine Laterne auf das abgestellte Fahrzeug leuchtete.

Tatort liegt neben offen stehendem Gebäude

Was folgte war der Prozess. Der 49-Jährige, Familienvater und ohne Vorstrafen, unterbrach mehrfach seinen Anwalt, um seine Darstellung zu verdeutlichen: Er sei in der Nacht in das leere und offen stehende Haus gegangen, und dort habe er Rollerteile gefunden. Die Zange - sie sei von ihm. Aber er sei nicht auf dem Wiesenstück neben dem Gebäude gewesen. Der Anwalt fasste als mögliche Sicht auf den Fall zusammen: "Wir wissen nicht, was passiert ist."

Staatsanwalt fixiert die Tatnacht

Als der 49-Jährige auch den Staatsanwalt korrigieren wollte, verbat sich dieser das. Er bezog sich auf die Aussage der Nachbarin und stellte klar: "Dass die Tat in derselben Nacht war, steht für mich so was von fest." Für die Annahme, dass der Angeklagte nicht der Täter sei, müssten gleich mehrere Zufälle zusammen kommen.

Zufallstheorie als "abenteuerlich" verworfen

Dem folgte das Gericht und stellte klar: Es glaube nicht, dass ein Unbekannter ausgerechnet in dieser Nacht ebenfalls vor Ort war, die Tat beging und die Zange des Angeklagten näher an den Tatort legte. "Das anzunehmen, wäre abenteuerlich", sagte der Vorsitzende Richter.

Schadensersatz offen, neue Klage möglich

Der 49-Jährige kann das Urteil noch vom Oberlandesgericht Düsseldorf überprüfen lassen. Die Schadenshöhe blieb offen, der Besitzer kann auf Wiedergutmachung klagen.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 14. Strafkammer, vom 2. Februar 2026.
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Zuletzt geändert am 05. Februar 2026