12. Februar 2026: Gericht verschärft Strafe für Angeklagten wegen Naziparolen
Der 44-jährige Mann aus Solingen hat gestanden, auf offener Straße im Streit vor einem Gegner "Sieg Heil" und "Heil Hitler" gerufen zu haben. Das Amtsgericht Solingen verhängte Geldstrafe; für die Staatsanwaltschaft reichte das wegen Vorstrafen nicht aus. Dem schloss sich das Landgericht Wuppertal an. Er muss nun Bewährungsauflagen einhalten und seine Alkoholsucht stationär behandeln lassen.
Streit mit Nachbarn eskalierte auf offener Straße
Als er nach seinem gestohlenen Fahrrad suchte, geriet ein 44-Jähriger aus Solingen mit einem Nachbarn in Streit. Er regte sich dermaßen auf, dass er seinem Gegenüber auf offener Straße Naziparolen entgegen schrie. Laut dem bereits endgültigen Urteil war er dabei alkoholisiert.
Die Parolen sind als Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen verboten
Für das Rufen von "Sieg Heil" und "Heil Hitler" im Oktober 2024 erhält der 44-Jährige nun vom Landgericht Wuppertal sechs Monate Freiheitsstrafe. Beide Parolen sind verboten als Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen, trotz Meinungsfreiheit in Deutschland. Bei Verwendung droht Haft bis drei Jahre. Der Mann soll seine Alkoholsucht behandeln lassen und 150 Stunden gemeinnützig arbeiten. Dann muss er nicht ins Gefängnis.
Staatsanwaltschaft verlangte Verschärfung wegen Vorstrafen
In dem Prozess hatte das Amtsgericht Solingen zunächst Geldstrafe ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verschärfung wegen 14 Vorstrafen, teils wegen Gewalt. Im Vergleich sei die Milde nicht angemessen. Deshalb verhandelte das Landgericht die Strafhöhe neu.
Angeklagter verweist auf Alkohol als Auslöser
Bereits seit Jahren hat der arbeitslose, alleinstehende Mann eine Bewährungshelferin der Justiz, um neuen Taten vorzubeugen. Zur Situation mit dem Nachbarn gestand er: "Es ist explodiert." Wie in seinen früheren Fällen sei Alkohol der Auslöser gewesen. Nach der neuen Anzeige habe er umziehen müssen, weil der Vermieter ihn nicht mehr im Haus haben wollte.
Laut eigenen Angaben keine rechtsextreme Gesinnung
Laut eigener Angaben hat der 44-Jährige keine rechtsextreme Einstellung. Eine legale Version der sogenannten Reichskriegsflagge aus der Kaiserzeit habe er sich aufgehängt, weil er an tote Soldaten denken wolle. Dem Gericht sagte er: "Ich will auf keinen Fall wieder ins Gefängnis."
Gericht zweifelt an Entgleisung
Genau das droht ihm jetzt, wenn er die Auflagen aus dem Urteil nicht einhält. Der Vorsitzende Richter hielt ihm vor: "Wenn andere Leute betrunken sind, rufen sie nicht solche Parolen." Er verdeutlichte ihm zusätzlich: "Sie sagen, sie haben damit nichts zu tun, aber dann hängen sie sich so eine Fahne in die Wohnung." Sie dient in rechten Kreisen als Erkennungszeichen. Allein das würde aber die Aussage noch nicht widerlegen. Die Parolen sind strafbar, egal mit welcher Gesinnung sie öffentlich verwendet werden.
Nachbar fehlte zur Aussage im Gericht
Die neue Strafe hatten Staatsanwalt und Verteidiger des Mannes übereinstimmend beantragt. Sie reiche, um ihn von weiteren Taten abzuhalten, lautete die gemeinsame Einschätzung. Der Nachbar, der die Parolen anhören musste, erschien nicht erneut zur Aussage im Gericht. Alle Beteiligten verzichteten darauf, ihn erneut zu vernehmen.
Das Urteil ist rechtskräftig; alle Seiten verzichteten auf Rechtsmittel.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 11. Strafkammer, vom 12. Februar 2026.
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