13. Februar 2026: Missbrauchsvorwurf im Bekanntenkreis: Hafturteil gegen angeklagten Mann
Ein 49-jähriger Mann aus Solingen hat Teile des Vorwurfs über sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus seinem Bekanntenkreis gestanden. Das Landgericht Wuppertal sieht anhand der Aussagen aber alle Anklagepunkte als erfüllt an und spricht drei Jahre Freiheitsstrafe aus. Er soll die Taten in seiner Familienwohnung begangen haben, bis das Opfer sich im Frühjahr 2023 der Mutter anvertraute. Das Kind habe ihr Vertrauen in ihre Umgebung verloren, stellten die Richterinnen und Richter fest. Deshalb gebe es keine Bewährung für den Angeklagten.
Schutz für Familie und Opfer
Das Landgericht Wuppertal befragte die Angehörigen teils nichtöffentlich, um sie zu schützen. Die Geschädigte, Solinger Schülerin im Kindesalter, wurde mit ihrer Mutter von einer Betreuerin der Justiz begleitet. Der Angeklagte ist ein Vater aus ihrem Bekanntenkreis mit früherer Adresse in der Stadtmitte. Er lebt wegen der Vorwürfe inzwischen getrennt und gab zu: Er hat das fremde Mädchen in seiner Familienwohnung missbraucht. Das Urteil umfasst Übergriffe aus mehreren Monaten bis zur Anzeige im Frühjahr 2023.
Drei Jahre Haft für drei Übergriffe
Der 49-Jährige ist ohne Vorstrafen, war für einen Monat in Untersuchungshaft und für den Prozess auf freiem Fuß. Das Gericht verurteilte ihn wegen dreifachen Missbrauchs eines Kindes zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Allein die erste Tat brachte zwei Jahre. Dazu rechnete das Gericht ein, dass er dem Mädchen Pornos geschickt und kinderpornographisches Material besessen haben soll. Das hatten seine Handys ergeben. Der Vorsitzende Richter stellte über den Angeklagten fest: "Er hat schlicht nicht behandelte, pädophile Neigungen."
Missbrauch beim Spielbesuch
Laut Urteil kam das Mädchen zum Spielen in die Familie. Der Mann habe seine Übergriffe im Wohnzimmer begangen. Anfang 2023 vertraute sich das Mädchen seiner Mutter an. Die Eltern kontaktierten seine Ehefrau.
Reue per Handy-Nachricht
Der Verteidiger des Mannes zitierte aus einer Entschuldigung an die Eltern des Kindes: "Ich hätte sowas nicht machen dürfen. Ich schäme mich."
Beweise aus Handy und Chats
Die Nachricht zeigte das Gericht auf einem Monitor. Im weiteren Text bat der Mann darum, nicht angezeigt zu werden. Aus dem Gefängnis schrieb er an seine getrennte Frau: Sie solle ihm Haftcreme schicken für seinen Zahnersatz.
Als er wieder frei war habe er sich eine eigene Wohnung suchen müssen. Das Jugendamt verbiete ihm Besuche zu Hause.
Keine Bewährung wegen schwerer Folgen für das Kind
Laut Aussage des Mannes hätte er nur einen einzigen Übergriff begangen. Das Gericht wertet aber nach den Zeugenaussagen, Chatverläufen und Handy-Auswertungen alle Vorwürfe als erwiesen.
Eine Therapie ist nicht vorgesehen; der 49-Jährige kann sich in der Haft darum bemühen. Aussicht auf Bewährung hat er nicht, stellte der Richter klar: "Dieser Weg ist zu weit." Grund sei, dass das Mädchen kein Vertrauen in andere Menschen mehr habe.
Ende der Ungewissheit
Die Rechtsanwältin, die das Mädchen im Prozess unterstützt hatte erläuterte nach der Urteilsverkündung: Für ihre Mandantin sei es gut, dass es ein Urteil gibt: "Es ist gut, dass die Ungewissheit vorbei ist, in der sie sich drei Jahre lang befand."
Angeklagter und Staatsanwaltschaft können beantragen, dass der Bundesgerichtshof das Urteil überprüft.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 10. Strafkammer, vom 12. Februar 2026.
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