Dirk Lotze - Journalist
Übergriffe auf zwei Auszubildende: Landgericht verschärft Strafe für Angeklagten

Gerichtsinsel

17. Februar 2026: Übergriffe auf zwei Auszubildende: Landgericht verschärft Strafe für Angeklagten

Der 47-Jährige hat in Solingen an zwei Frauen, deren Ausbilder er war, nacheinander sexuelle Übergriffe begangen. Vor dem Amtsgericht Solingen bestritt er zunächst die Vorwürfe, aber vor dem Landgericht Wuppertal gestand er. Viel zu spät, urteilten die Richterinnen und Richter. Inzwischen hätten sich schwere Folgen im Alltag bei den Geschädigten festgesetzt. Die 20 Jahre jüngeren Frauen hatten sich nach den Vorfällen bei einem anderen Arbeitgeber kennengelernt und sich zur Anzeige entschlossen, obwohl sie den Mann fürchteten.

Ein 47-jähriger Mann aus Solingen erhält für sexuelle Übergriffe auf zwei Auszubildende nun härtere Strafe. Das Amtsgericht Solingen hatte nach einer ersten Verhandlung zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen, das Landgericht Wuppertal erhöhte auf zwei Jahre und neun Monate. Die Haft muss der Mann im Gefängnis verbüßen, wenn sie bestätigt wird. Es soll ihn von neuen Taten abhalten.

Angeklagter ist 20 Jahre älter als die Geschädigten

Der Mann war 2022 Ausbilder der beiden Geschädigten, die jeweils 20 Jahre jünger sind als er. Laut Urteil führte er jede von ihnen in den Keller eines Betriebsgebäudes. Dort habe er seine Übergriffe begangen.

Reue kommt für das Gericht zu spät

Anders als vor dem Amtsgericht hat er nun die Vorwürfe gestanden und Schmerzensgeld angeboten. Grundsätzlich mildert das die Strafe, aber der Vorsitzender Richter stellte im Landgericht klar: "Es ist viel zu spät."

Angst der Frauen hat sich verfestigt

Grund ist laut Gericht, dass sich die Folgen bei den Frauen verfestigt hätten. Eine berichtete, sie besitze keine Waschmaschine mehr, weil die bei ihr im Keller stehen müsste, wo sie nicht mehr hin geht.

Die Frauen hatten sich nach der Ausbildung bei einem neuen Arbeitgeber kennengelernt, ausgetauscht - und zur Anzeige entschlossen. Sie könnten nicht mehr mit Männern arbeiten und sagten dem Gericht, mit fast identischen Worten: "Ich versuche, es zu vergessen."

Sozialdienst unterstützt

Eine der Beiden hat Hilfe bei einem Sozialdienst gefunden, die Andere versucht, das Geschehen auf eigene Faust zu verarbeiten. Und auf die Frage des Vorsitzenden - "Wenn Sie es sich aussuchen könnten: Was sollte dann mit ihm passieren?" - antworteten sie: "Er sollte ins Gefängnis - und eine Therapie machen."

Der Mann hat Job, Stadt und Lebenspartnerin gewechselt

Den Angeklagten fragte der Vorsitzende zum Geständnis: "Warum so spät?" Er habe den früheren Arbeitgeber nicht enttäuschen wollen, antwortete der Mann. Wegen des Verfahrens habe er den Job und die Stadt gewechselt und nun eine neue Freundin. Sie wisse von den Vorwürfen.

Sie sitze im Zuschauerraum, mit seinen Eltern, fügte sein Anwalt hinzu. Es zeige seine Reue: "Die meisten lassen ihre Familie zu Hause und setzen sie nicht in den Saal." Für seinen Mandaten sei eine Bewährungsstrafe angemessen.

Machtstellung ausgenutzt

Das lehnte das Gericht ab. Schon das Urteil des Amtsgerichts sei viel zu milde gewesen. Anders als das Amtsgericht verschärft das Landgericht die Strafe, weil der Mann das Ausbilungsverhältnis ausnutzte: Zwei schwere Fälle mit jeweils einem Jahr Mindeststrafe. Darauf hatte die Staatsanwältin hingewiesen.

Therapie ist während der Haft möglich

Therapie ist nicht vorgesehen; der Mann kann sich in Haft darum bemühen. Angeklagter und Staatsanwaltschaft können das Urteil durch das Oberlandesgericht Düsseldorf überprüfen lassen. Bis es bestätigt wird, bleibt er in Freiheit.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 7. Strafkammer, vom 17. Februar 2026.
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Zuletzt geändert am 19. Februar 2026