Dirk Lotze - Journalist
Prozess um 500.000-Euro-Raub: Angeklagte Frau bestreitet, am Tatort gewesen zu sein

Gerichtsinsel

19. Februar 2026: Prozess um 500.000-Euro-Raub: Angeklagte Frau bestreitet, am Tatort gewesen zu sein

Bei der Tat 2019 in Solingen wurden Sicherheitsleute überfallen, die am Fronhof Geldautomaten auffüllen sollten. Die nun angeklagte 42-Jährige soll bei dem Überfall dabei gewesen sein, für den ihr Mann, ihre Schwester und ein weiterer Täter verurteilt wurden. Dem Landgericht Wuppertal erklärte die nun Angeklagte: "Ich war zu Hause, bei meinen Kindern."

Bei dem Geldtransportüberfall am Solinger Fronhof hatten die Täter 526.000 Euro erbeutet, die für Geldautomaten der Sparkasse bestimmt waren. Eine 42-jährige Dortmunderin muss sich nun als mutmaßliches Mitglied der bewaffneten Räubergruppe vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Zum Prozessbeginn erklärte sie den für schwere Straftaten zuständigen Richterinnen und Richtern, sie sei nicht in Solingen gewesen: "Ich war zu Hause, bei meinen Kindern."

Ehemann plante als Wachmann den Überfall

Nach der Tat vom 30. Januar 2019 fand die Polizei schnell Verdächtige in Dortmund. Noch im Tatjahr verurteilte das Landgericht in einem ersten Prozess drei Personen, darunter einen der beteiligten Wachleute zu vier Jahren und neun Monaten Haft: Er hatte als Haupttäter die Lieferung verraten, die Tat geplant und sich nur zum Schein berauben lassen, während er seine Dienstwaffe trug. Der Mann benannte, dass er unzufrieden mit seiner Arbeit gewesen war und Geld für Familie und Eigenheim brauchte.

182.000 Euro flossen auf Auslandskonten

Laut dem damaligen Urteil wurde die Tat im Familien- und Bekanntenkreis geplant, hatte aber internationale Verbindungen: 182.000 Euro sollen über bankähnliche Netzwerke in den Libanon gelangt sein, wohin die Täter familiäre Bezüge hatten. Fast den doppelten Betrag fanden Geldsuchhunde der Polizei noch versteckt in Wandlöchern eines Dortmunder Wohnhauses.

Maskiert im Keller: Angeklagte soll Opfer gefesselt haben

Die nun angeklagte Ehefrau des früheren Wachmanns soll sich maskiert mit im Gebäude der Bankfiliale versteckt und die Wachleute gefesselt haben. Die zuständige Gerichtsabteilung darf mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Im Saal beriet sich die Frau mit ihrem Anwalt über einen Dolmetscher für Arabisch, ihre erste Sprache. Das Geld hätten sie gar nicht nötig gehabt, sagte sie. Allerdings fügte sie hinzu: Ihr Mann verwalte die Finanzen und seinen Kontostand kenne sie nicht.

Mutter auf freiem Fuß - wegen Baby und kleinen Kindern

Sie hatte nach seiner Festnahme im Frühjahr 2019 Deutschland mit den Kindern verlassen und war im Oktober 2024 zurückkehrt. Dabei soll sie über Belgien wieder eingereist sein, damit die Bundespolizei sie nicht am Flughafen vor ihren Kindern festnehmen sollte. Sie hat im Dezember 2025 ein weiteres Kind durch Kaiserschnitt zur Welt gebracht und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, um nicht in Untersuchungshaft zu müssen. Damit wird sie geschont. Außerdem pausiert das Gericht für sie regelmäßig.

Geschädigte kann Schmerzensgeld verlangen

Die damals überfallene, ahnungslose Wachfrau sitzt im Saal neben einem eigenen Anwalt. Sie soll nach ihrer Fesselung im Bankkeller unter Panik gelitten haben und kann Schmerzensgeld beantragen.

Zeugenaussagen und Gutachten sollen die Tat aufklären

Ob neue Spuren zum Verbleib des Geldes vorliegen, ist noch nicht bekannt. Das Gericht hat Termine bis 27. Februar 2026 für Aussagen von Zeugen und Experten vorgesehen, um die Tat nachzuweisen.

Prozessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal, 6. Strafkammer, am 19. Februar 2026.
Ich berichte vom Besuch des Termins und anhand früherer, eigener Medienartikel.


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Zuletzt geändert am 19. Februar 2026