Dirk Lotze - Journalist
Gericht verschärft Strafe: Angeklagte versäumte Pflege für die schwerkranke Mutter

Gerichtsinsel

25. Februar 2026: Gericht verschärft Strafe: Angeklagte versäumte Pflege für die schwerkranke Mutter

Die 49-jährige Tochter aus Solingen soll für ein Jahr und neun Monate in Haft. Sie hatte die Betreuung für die erkrankte Mutter übernommen. Als die nach einem Beinbruch und vor dem Hintergrund von Demenz die grundlegende Pflege zurückwies, legte die Tochter ihr feuchte Tücher und Einmalwindeln in Reichweite. Ein Notarzt entdeckte 2024 ihren verschmutzten und wundgelegenen Zustand. Sie war bereits an ihren Erkrankungen verstorben. Der Vorsitzende Richter stellte fest: "Es ist ein Bild der Hilflosigkeit."

In einem Prozess gegen eine 49-jährige Frau aus Solingen verschärft das Landgericht Wuppertal die Strafe. Sie soll ein Jahr und neun Monate Haft verbüßen, weil sie bei ihrer schwer erkrankten Mutter die grundlegende Pflege versäumte. Dabei hatte sie die Verantwortung offiziell übernommen. Die neue Strafe ist drei Monate schärfer als das vorherige Urteil des Amtsgerichts Solingen, das die Staatsanwaltschaft bemängelt hatte. Jetzt hat das Landgericht eingerechnet, dass die Vernachlässigung eine schwere, zusätzliche Gesundheitsgefahr für die Seniorin brachte.

Die über 80-jährige Frau war eine von mehr als 8000 Solingerinnen und Solingern, die aktuell auf familiäre Pflege angewiesen sind.

"Ein Bild der Hilflosigkeit"

Zu dem Fall der Tochter zog der Vorsitzende Richter im Landgericht als Fazit: "Es ist ein Bild der Hilflosigkeit." Die Mutter war 2024 gestürzt und hatte sich einen Knochenbruch zugezogen. Die Ärzte operierten sie wegen ihrer Erkrankungen nicht mehr, aber dadurch wurde sie bettlägerig. Gegenüber der Tochter verweigerte die Frau die Pflege in ihrem Intimbereich. Der Hintergrund dafür war laut Amtsgericht mangelnde Einsicht, auch durch Demenz. Die Tochter legte feuchte Tücher und Einmalwindeln in Reichweite, aber das half nicht.

Notarzt entdeckte den verschmutzten und wundgelegenen Zustand

Als die Mutter nach fünf Monaten verstarb, stellte ein Notarzt den verschmutzten und wundgelegenen Zustand fest. Die Polizei ermittelte. Es war einer der wenigen Fälle, in denen ein Strafverfahren durchgeführt werden muss.

Tochter macht sich Vorwürfe

Im Gericht gestand die 49-jährige Tochter, zu wenig gemacht zu haben: "Ich mache mir Vorwürfe, dass ich hätte anders reagieren müssen." Sie habe damals mehrere Angehörige unterstützt. Die Tochter ist 25-mal vorbestraft, teils wegen Gewalt, teils wegen Betrugs und Sozialbetrugs. Eine Ausbildung habe sie nie gemacht, sagte die Frau aus und fügte hinzu: "Ich habe mal Altenpflegerin werden wollen".

Auch bei Zurückweisung muss man helfen

Der Verteidiger der Frau erläuterte unabhängig von diesem Fall: Wenn Windeln und Grundhygiene betroffen sind, sei die Situation klar: "Man muss helfen. Man kann nicht sagen: Die Person wollte nicht mehr." Zugleich warnte er: "Man darf sich als Angehöriger nicht überfordern." Bei hoher Pflegestufe könnten nur Pflegedienste oder Pflegeheime die Versorgung garantieren.

Keine Bewährung, um weitere Straftaten zu verhindern

Das Urteil ergeht wegen "im Stich lassen" in hilfloser Lage, die sogenannte Aussetzung, und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen der notwendigen Handlungen. Es gibt keine Bewährung, um weitere Straftaten zu verhindern. Die Frau kann das Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf überprüfen lassen.

Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Solingen informiert neutral und unabhängig von Trägern über Pflege- und Unterstützungsangebote: Telefon 0212-290-5292, Mail pflegeberatung@solingen.de

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 12. Strafkammer, vom 25. Februar 2026.
Ich berichte vom Besuch des Termins und anhand von Auskunft des beteilgten Anwalts.


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Zuletzt geändert am 26. Februar 2026