26. Februar 2026: Freispruch in Prozess um Geldtransport-Raub: Zweifel überwiegen
Eine 42-jährige Frau sollte sich laut Vorwurf an der Tat 2019 in Solingen beteiligt haben. Dabei wurde eine Geldlieferung zur Sparkasse am Fronhof beraubt; in einem ersten Prozess im Tatjahr verurteilte das Landgericht Wuppertal den Mann der Angeklagten und zwei weitere Personen. Die Belastung gegen die Frau reicht strafrechtlich nicht aus, urteilte nun dasselbe Gericht. Die Frau brach in Tränen der Erleichterung aus.
Der Überfall auf eine Geldlieferung für die Sparkasse am Solinger Fronhof hatte 526.000 Euro Beute ergeben. Dabei wurde eine Wachfrau verletzt, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Für die Tat vom Januar 2019 erhielt einer ihrer Kollegen als Haupttäter mit Insiderwissen vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, zwei weitere Personen wurden ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt. In einem nachträglichen Prozess gegen die 42-jährige Ehefrau des Wachmanns hat das Landgericht Wuppertal nun einen Freispruch verkündet: "Wir haben erhebliche Zweifel, ob sie vor Ort war."
42-Jährige kehrte nach Deutschland zurück, während gegen sie ermittelt wurde
Die nicht vorbestrafte Frau ist Mutter mehrerer Kinder. Während 2020 gegen ihren Mann verhandelt wurde, war sie mit ihnen im Ausland - und sie hat bestritten, sich am Raub beteiligt zu haben: "Wenn ich Schuld hätte, wäre ich im Libanon geblieben." Von dort war sie 2024 zurückgekehrt, während bereits gegen sie ermittelt wurde. Sie blieb von Untersuchungshaft verschont. Nach dem nun verkündeten Freispruch brach sie in Tränen der Erleichterung aus.
Ehemann belastete früher die Frau
Grund für die neue Verhandlung war, dass die drei früher verurteilten Täter sie belastet hatten - auch der Ehemann. Der gab in der neuen Verhandlung an: Er habe eine ihrer Schwestern entlasten wollen. Sie selbst sei ja vor der Justiz in Sicherheit gewesen.
Ehemann sagt nun, er wurde zur falschen Aussage gezwungen
Den Zettel mit einer Drohung gegen ihn gebe es nicht mehr, fügte der Mann hinzu. Eine Schilderung, die der Staatsanwalt als fernliegend zurückwies. Der Verteidiger der Frau hielt dagegen: "Er hat vor seiner Frau und der Justiz rechtfertigen wollen, warum er sie falsch belastet hat." Eine Erklärung, die das Gericht als möglich bewertete.
Zweifel verbieten Verurteilung
Laut der Vorsitzenden verbieten Zweifel eine Verurteilung. Die Belastungen hätten sich nicht erhärten lassen - weder durch neutrale Zeugen, noch durch die Telefonüberwachung oder durch Spuren vom Tatort.
Tatfolgen belasten überfallenene Wachfrau schwer
Die überfallene zweite Wachfrau des Geldtransports schilderte im Gericht Albträume, in denen sie den Raub neu durchlebe. Sie arbeite inzwischen in einem anderen Beruf.
180.000 Euro werden weiter gesucht
344.000 Euro wurden bei dem früheren Wachmann gefunden, aber mehr als 180.000 Euro bleiben verschwunden. Ermittlungen laufen. Der Wachdienst überprüfte seine Sicherheitsvorkehrungen, den Schaden der Bank deckt eine Versicherung ab.
Staatsanwaltschaft entscheidet über Rechtsmittel
Die Staatsanwaltschaft entscheidet noch, ob sie den Freispruch vom Bundesgerichtshof überprüfen lässt. Sie hatte drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert - für Beteiligung an einem Raub, bei dem ein Beteiligter, der Wachmann, eine scharfe Schusswaffe bei sich führte.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 6. Strafkammer, vom 26. Februar 2026.
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