Dirk Lotze - Journalist
Nach judenfeindlichen Texten im Internet: Angeklagte Frau nimmt Strafe an

Gerichtsinsel

11. März 2026: Nach judenfeindlichen Texten im Internet: Angeklagte Frau nimmt Strafe an

Die Frau aus Solingen hatte Meldungen auf Facebook und in einer öffentlichen Gruppe auf Telegram weitergeleitet. Darin wurden verschwörungstheoretische Schriften über Juden empfohlen. Im Landgericht Wuppertal nahm sie ihren Einspruch gegen ein Urteil des Amtsgerichts Solingen zurück. Sie muss nun 2400 Euro Strafe zahlen, ihre Einkünfte als dauerhaft Erkrankte von gut fünf Monaten.

Die Postings auf Facebook und in einer öffentlichen Gruppe auf der Chat-Plattform Telegram bedienten klassische, judenfeindliche Verschwörungstheorien: Sie wollten angeblich die Welt beherrschen und die Deutschen ausrotten. Darüber sollte man sich in einschlägigen Büchern informieren, die gleich mit verlinkt waren. Weil sie hetzerische Postings verbreitet hat, muss eine Anfang-Vierzigerin aus Solingen nun 2400 Euro Strafe zahlen. Der Betrag entspricht ihrem Einkommen als dauerhaft erkrankte Person von gut fünf Monaten.

Postings starteten 2021

Das Urteil über Vorwürfe aus der Zeit von 2021 bis 2024 hatte das Amtsgericht Solingen ausgesprochen. Die Frau hatte zunächst Einspruch eingelegt, es aber nun vor dem Landgericht Wuppertal angenommen. Mit eingerechnet ist das Posten einer Fotomontage, die das Erhängen des ukrainischen Präsidenten Selenskyi zeigt.

Chat-Kanäle zu Spiritualität und Corona-Pandemie

Hintergrund war ein Kanal zu "politischen und spirituellen Informationen", mit tausenden Fotos und Videos. Bei einem weiteren Telegram-Kanal ging es um die Coronavirus-Pandemie. Strafbar ist dabei nicht, eine Meinung zu sagen, sondern Hetze öffentlich zu verbreiten.

Polizei fand Beweishandy

Der Online-Name ähnelte einem Namen, unter dem zu einer Solinger Demonstration gegen Corona-Maßnahmen aufgerufen worden war. So hatte die Polizei die Frau nach einer Anzeige identifiziert. Eine Hausdurchsuchung ergab das Handy, von dem die Nachrichten verschickt wurden.

Vermutung "Kinder in Gefahr" als Motiv

Sie habe sich die verlinkten Texte gar nicht durchgelesen, sagte die Frau im Landgericht und fügte hinzu: "Ich sage ja gar nicht, dass alle Juden daran schuld sind." Aber es könne doch sein, dass es solche Dinge gebe. Als Grund dafür, dass sie aktiv werden wollte, bezog sie sich auf angegliche Entführungen und sagte: "Das sind schlimme Dinge, die mit Kindern passieren."

Richter und Staatsanwalt werten skeptisch

Der Vorsitzende Richter antwortete zur Frage des Lesens zurückhaltend: "Ich weiß nicht, ob wir das am Ende glauben werden." Auch stehe sie sich besser, wenn sie das Urteil des Amtsgerichts annimmt, statt ein Neues zu fordern. Der Staatsanwalt gab zu bedenken: "Man kann sich auch fragen, ob nicht bereits die Texte, die direkt in den Nachrichten standen, den Tatbestand erfüllen."

Unterstützter und Zivilpolizei beobachteten die Verhandlung

Beides zusammen gab den Ausschlag: Die Frau beriet sich mit ihrem Anwalt und nahm dann die Strafe unverändert an.

Die Frau wurde im Gericht von einer Unterstützergruppe begleitet, Polizei in Zivil verfolgte die Verhandlung zum Schutz gegen weitere Straftaten.

Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 9. Strafkammer, vom 11. März 2026.
Ich berichte vom Besuch des Termins.


In E-Mail-Verteiler eintragen: Gerichtsinsel

Terminauswahl und Links zu neuen Prozessberichten. Sie erhalten freitags Links zu neuen Texten, sonntags eine Terminvorschau. In den Verteiler eintragen ...

(Dienstleister: Mailchimp, Datenschutzhinweis)

Zuletzt geändert am 12. März 2026