Dirk Lotze - Journalist
Schulden unter Bekannten führten zu Raubversuch

Gerichtsinsel

20. März 2026: Schulden unter Bekannten führten zu Raubversuch

Auslöser der Tat in Solingen soll ein zufälliges Treffen an einem Supermarkt an der Grünewalder Straße gewesen sein: Ein 25-jähriger Mann habe einem Bekannten einen Elektroschocker vorgehalten und ihn geschlagen, um vermeintliche Schulden einzutreiben. Die Polizei kam wegen eines anderen Einsatzes dazu und der Angeklagte floh ohne Beute. Vor dem Landgericht Wuppertal geht es für ihn nun um mögliche Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Er solle seine Einkaufstaschen leeren und sein Geld abgeben. Mit dieser Aufforderung soll ein 25-jähriger Mann einen gleichalterigen Bekannten in Solingen abgefangen haben, lautet der Vorwurf vor dem Landgericht Wuppertal. Das Treffen auf einem Discounter-Parkplatz an der Grünewalder Straße vom Juli 2024 sollte sich zufällig ergeben haben; Hintergrund waren angeblich private Schulden des Überfallenen in ungenannter Höhe. Um sich durchzusetzen soll der Angeklagte mit vorgehaltenem Elektroschocker gedroht haben: "Sonst bekommst du eine ab." Dann habe er zugeschlagen und sein Gegenüber mit einem Kopfstoß verletzt.

Polizeikontrolle stoppt Übergriff

Der Raub scheiterte, weil Polizisten ebenso zufällig vorbei kamen: Passanten hatten auf ein Büdchen hingewiesen, wo sich eine Gruppe angeblich mit Drogen aufhalten sollte. Der 25-Jährige soll ohne Beute geflüchtet sein, als er die Beamten sah. Er wurde später mit Haftbefehl gesucht und zeitweise festgenommen. Für den Prozess ist er auf freiem Fuß.

Urteil zwischen zwei Seiten

Für versuchten Raub hat das Amtsgericht Solingen zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen, die der 25-Jährige zur Resozialisierung in Haft abbüßen soll. Er lehnt die Strafe als zu hart ab, die Staatsanwaltschaft hält sie für zu mild – deshalb verhandelt das Landgericht neu.

Verteidiger sieht vollständige Stabilisierung

Die Vorsitzende Richterin gab beiden Seiten in einer vorläufigen Einschätzung zu bedenken: "Wir finden das Urteil milde, aber doch überzeugend." Der Verteidiger des 25-Jährigen hielt dagegen: Sein Mandant, ein früherer Lieferfahrer, habe anders als zur Tatzeit jetzt wieder Arbeit. Der Vertrag könne ab Herbst in eine Festanstellung münden: "Er hat sich komplett stabilisiert." Der Angeklagte schaute während dessen fest auf die Vertragspapiere, die vor ihm lagen.

Anklage lehnt Milderung ab

Die Staatsanwältin beharrte vorerst auf einer Verschärfung der Strafe. Ein gefährlicher Gegenstand, wie ein Elektroschocker, der schwer verletzen kann, bedeutet bei Raub laut Gesetz mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe. Ausnahmen wegen der Gesamtumstände sind möglich. Es reicht aber, ihn dabei zu haben, ohne ihn einzusetzen.

Fortsetzung für weitere Zeugen

Im Gericht fehlte der Geschädigte ohne entschuldigenden Grund, obwohl er noch über den Ablauf und die Folgen für ihn aussagen soll. Von ihm gab es vorerst nur ein Foto aus einem Polizeihandy mit Platzwunde an der Augenbraue. Deshalb braucht das Gericht einen Fortsetzungstermin am 30. März 2026. Dazu soll der Geschädigte von der Polizei abgeholt werden.

Prozessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal, 8. Strafkammer, vom 20. März 2026.
Ich berichte vom Besuch des Termins.


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Zuletzt geändert am 22. März 2026