Dirk Lotze - Journalist
Nach Kindesmissbrauch: Landgericht verurteilt Angeklagten zu fünf Jahren Haft

Gerichtsinsel

26. März 2026: Nach Kindesmissbrauch: Landgericht verurteilt Angeklagten zu fünf Jahren Haft

Der 38-Jährige hat gestanden, in Solingen an zwei Kindern einer früheren Partnerin sexuelle Handlungen ausgeführt zu haben. Das soll geschehen sein, während sie ihn besuchten oder er bei der Familie übernachtete. Ein Mädchen soll durch Depressionen schwer belastet sein. Über die Therapie für ihren ebenfalls betroffenen Bruder sagte eine Betreuerin aus: Er habe extrem mit Angst und Ekel zu kämpfen gehabt.

In einem Prozess um schweren sexuellen Missbrauch von zwei Kindern in einer Solinger Familie hat das Landgericht Wuppertal den früheren Partner der Mutter verurteilt. Der 38-jährige Mann soll für fünf Jahre in Haft, wenn sein Urteil bestätigt wird. Bewährung gibt es nicht. Er war für die Verhandlung auf freien Fuß, hat alle zwölf einzelnen Vorwürfe bestätigt und dem inzwischen erwachsenen Geschwisterpaar die Aussage erspart. Die Vorsitzende Richterin stellte in ihrer mündlichen Begründung des Urteils klar: "Beide sind stark belastet."

Überlastung der Justiz verzögerte Verfahren um sechs Jahre

Laut Gericht wurde das Verfahren mehr als sechs Jahre verzögert, weil die Justiz überlastet war. Die Anzeige über Geschehnisse ab Sommer 2017 stammt aus dem Jahr 2018. Erst vier Jahre später hatte die Staatsanwaltschaft ein psychologisches Gutachten über die Aussagen. Ab 2023 lag die Anklage bei der für schwere Straftaten zuständigen Abteilung im Landgericht - während zeitweise 19 andere Verfahren Vorrang hatten, teils ebenfalls zu Missbrauchsfällen.

Geständnis bestätigt Aussagen der Geschwister

Die Vorsitzende zog als Fazit: "Die Geschädigten waren mehr als glücklich, dass sie hier nicht mehr aussagen brauchten." Das Geständnis des Mannes gebe ihnen endgültig Recht und sei für sie deshalb besonders wichtig.

Übergriffe bei Besuchen und Übernachtungen

Laut den Feststellungen kam es zu den Übergriffen, wenn die Kinder - damals im Schulalter - beim Angeklagten zu Besuch waren, beziehungsweise wenn er bei der Familie übernachtete. Erster Tatort war ein Ausziehsofa.

Therapie: Opfer kämpfen mit Angst und Ekel

Das Verhalten des 38-Jährigen in der Familie nannte die Richterin ausdrücklich "harsch". Das beziehe sich nicht nur auf Körperliches, sondern auch auf den alltäglichen, verbalen Umgang mit den Kindern. Über die inzwischen weit fortgeschrittene Therapie für den betroffenen Jungen sagte eine Betreuerin aus: "Er hatte extrem mit Angst und Ekel zu kämpfen." Wenn Spritzen beim Arzt oder Spinnen ihn schon maximal belasteten, dann habe der Angeklagte noch darüber gelegen. Das Mädchen durchlief ebenfalls eine Behandlung.

Intimsphäre der Familie: Öffentlichkeit ausgeschlossen

Das Gericht verhandelte überwiegend nichtöffentlich, um die Intimsphäre zu schützen. Damit blieb ungenannt, wie die Taten entdeckt wurden.

Der 38-Jährige hatte bei Prozessbeginn zitternd auf seinem Platz gesessen und später still auf den Tisch vor sich geschaut. Zu dem Urteil nickte er ernst und biss sich auf die Lippen. Er hat angekündigt, sich in der Haft therapeutischen Rat zu holen.

Urteil muss noch bestätigt werden

Zuvor kann der Mann verlangen, dass der Bundesgerichtshof das Urteil überprüft. Wenn es bestätigt wird, gelten wegen der langen Verfahrensdauer sechs Monate für ihn als bereits verbüßt; das hat das Landgericht entschieden. Im Hinblick auf die Überlastung hat die Landesregierung mehrfach Staatsanwaltschaft und Gerichte personell verstärkt.

Hilfe für Betroffene in Solingen

Die Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hilft vertraulich, freiwillig, kostenlos und auf Wunsch anonym. Telefon montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr: 0212 / 58 61 18 Informationen im Internet unter https://awo-solingen.de/fabs/

Urteilsverkündung des Landgerichts Wuppertal, 4. Strafkammer, vom 26. März 2026.
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Zuletzt geändert am 26. März 2026