Dirk Lotze - Journalist
Heroin für 3600 Euro verkauft: Landgericht verurteilt suchtkranken Angeklagten zum Entzug

Gerichtsinsel

31. März 2026: Heroin für 3600 Euro verkauft: Landgericht verurteilt suchtkranken Angeklagten zum Entzug

Der 55-jährige Mann aus Remscheid hat bestätigt, von 2023 über drei Monate täglich Kleinabnehmer in der Stadtmitte und in Güldenwerth versorgt zu haben. Darunter war eine Frau mit bürgerlichem Hintergrund, die zusammen mit ihrem Mann konsumierte. Für den Angeklagten wechseln sich seit 30 Jahren stabile Phasen in Arbeit mit Rückfällen ab, berichtete ein Gerichtspsychiater.

Ein 55-jähriger Mann aus Remscheid-Lüttringhausen hat monatelangen Heroinverkauf in der Stadtmitte und in Güldenwerth gestanden. Vor dem Landgericht Wuppertal bestätigte er tägliche Geschäfte mit Kleinkonsumenten. Dabei addierten sich die Verkäufe auf mindestens 3600 Euro zwischen April und Juli 2023, hat das Amtsgericht Remscheid hochgerechnet. Der selbst drogenabhängige Mann bekommt nach Vorstrafen keine Bewährung mehr, sondern muss zur Drogentherapie in eine geschlossene Klinik gehen. Das hat nun in einer zweiten Verhandlung das Landgericht Wuppertal geurteilt. Zuvor hatte er die neue Verhandlung beantragt, um das zu erreichen, und zusammengefasst: "Ich kann weder mit noch ohne Drogen leben."

Aufgeklärt wurden die Taten, nachdem eine seiner Kundinnen ausgesagt hatte: Die Frau mit bürgerlichem Hintergrund hatte sich mit ihrem Ehemann entschlossen, Heroin zu konsumieren. Darauf hatte sie sich am Remscheider Markt und im Bökerspark bis zum Angeklagten durchgefragt. Diese Abläufe fasste das Amtsgericht für das Verfahren zusammen.

Weiter laut den Feststellungen kaufte die Frau über drei Monate täglich für sich und ihren Mann. Schließlich soll es zum Streit gekommen sein, weil es dem Angeklagten zu nah wurde, und kurz darauf zur Entdeckung. Die Lebensgefährtin des Angeklagten hatte schon eifersüchtig reagiert, berichtete ein Gerichtspsychiater.

Er erläuterte: Der Angeklagte sei als 18-Jähriger "relativ spät" zu Drogen gekommen. Vom Anfang mit Cannabis habe er zu Kokain und Heroin gewechselt, dann zu weiteren Substanzen. Immer wieder habe er zwei bis drei Jahre ohne Konsum durchgestanden und in mehreren Berufen gearbeitet. Trotz langer stabiler Phasen habe er wieder zu konsumieren begonnen, wenn die Belastung für ihn zu groß wurde.

Seit acht Jahren habe der 55-Jährige eine feste Partnerin, die in der Industrie arbeitet und weder Drogen noch Alkohol nimmt. "Sie ist stabil, sie hat mir sehr geholfen", sagte der Mann dem Gericht.

Es gibt für ihn keine Bewährung, stellte der Vorsitzende Richter fest, denn es seien neue Taten zu erwarten. Allerdings laute das Urteil nun auf geschlossene Klinik statt Haft, weil laut Gutachten des Gerichtsarztes Besserung möglich ist.

Der 55-Jährige bleibt auf freiem Fuß, bis das Urteil bestätigt wird. Anschließend weist die Staatsanwaltschaft ihm einen Behandlungsplatz zu.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 12. Strafkammer, vom 31. März 2026.
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Zuletzt geändert am 01. April 2026