31. März 2026: Schlag bei Polizeikontrolle: Angeklagter Mann nimmt Hafturteil an
Der 25-Jährige hatte in Solingen vor den Polizisten wegzulaufen versucht und um sich geschlagen, um sich zu entziehen. Grund dafür war, dass er mit Haftbefehl wegen früherer Taten gesucht wurde. Nach einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Solingen verlangte er eine zweite Verhandlung vor dem Landgericht Wuppertal und musste schließlich einsehen: Es bleibt bei acht Monaten Freiheitsstrafe, der er in Haft absitzen soll. Er kann sich Therapie für Drogen- und Alkoholsucht selbst organisieren und eine Finanzierung über Versicherungen klären, um doch noch in Freiheit bleiben zu dürfen.
Als Fußgänger an der Solinger Gördelerstraße war er von einer Polizeistreife erkannt worden, die ihn mit Haftbefehl suchte. Vor der folgenden Kontrolle wollte er weglaufen und schlug um sich, als ihn einer der Beamten an der Kleidung packte. Nach dem Geschehen vom Oktober 2024 hat ein 25-jähriger Mann aus Solingen-Mitte die Vorwürfe im Landgericht Wuppertal bestätigt. Er nimmt nun acht Monate Freiheitsstrafe an, die zuvor das Amtsgericht Solingen gegen ihn ausgesprochen hatte.
Bei dem Übergriff erlitt ein Polizist einen Schlag ins Gesicht, wie das Gericht zusammenfasste. Für Schläge und Verletzung bei der offiziellen Kontrolle sieht das Gesetz mindestens sechs Monate vor.
Der Mann ist arbeitslos, hat ein Kind in einer Pflegefamilie des Jugendamts und lebt in neuer Beziehung. Er ist vorbestraft seit 2015, unter anderem für Raub als Jugendlicher, und konsumiert laut eigenen Angaben täglich zwei Gramm Cannabis neben Schmerzmitteln, Bier und Schnaps. Deswegen gab das Amtsgericht keine Bewährung: Ein Rückfall sei zu erwarten.
Im Landgericht saß er neben seinem Anwalt und erklärte, er wolle gern drei Monate in einer Klinik investieren, um sein Leben zu ändern: "Ich will eine Therapie machen und nicht immer im Gefängnis landen."
Der Vorsitzende Richter fragte nach: "Erstens welche Therapie und zweitens was waren ihre Bemühungen?" Die Antwort des 25-Jährigen: Es gebe einen fast fertigen Lebenslauf für das Jobcenter. Eventuell könne er eine Beratungsstelle aufsuchen. Der Vorsitzende hielt dagegen: "Wenn andere hier erscheinen, liegen die Papiere und Bescheinigungen vor mir auf dem Tisch."
Nach einer neuen Beratung mit dem Anwalt verzichtete der Mann auf weitere Verhandlung. Er wolle jetzt darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft seine Haft aussetzt, während er eine Therapie durchläuft. Bei Erfolg in der Behandlung könnte er anschließend in Freiheit bleiben.
Ähnlich wie in diesem Fall gehen bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal monatlich 60 Verfahren zu Straftaten Erwachsener gegen Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten ein. Das bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Dazu kämen etwa zehn Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende unter 21 Jahren. Beides zusammen betreffe das Gebiet von Wuppertal, Solingen, Remscheid und dem nördlichen Kreis Mettmann zusammen.
Eine Statistik zu einer möglichen Entwicklung der Anzahl läge ihm nicht vor, fügte der Sprecher hinzu. Die Fälle mit erwachsenen Verdächtigen gingen an jeweils eine von drei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die in diesem Bereich spezialisiert seien, die aber auch andere Verfahren bearbeiten. Gemessen an mehreren zehntausend Strafverfahren insgesamt jährlich bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal handele es sich um einen kleinen Bereich der Kriminalität, der aber im Fokus stände: "Das machen wir, weil wir die Einsatzkräfte schützen müssen."
Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 11. Strafkammer, vom 31. März 2026.
Ich berichte vom Besuch des Termins und anhand autorisierter Auskunft der Staatsanwaltschaft Wuppertal.
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