Dirk Lotze - Journalist
Schlappe für Tanztheater: Binder gewinnt im Kündigungsprozess

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Schlappe für Tanztheater: Binder gewinnt im Kündigungsprozess

index.jpg: 1024x576, 150k (14. Dezember 2018)
Arbeitsgericht Wuppertal. Richter Carsten Gironda (2. v. li) leitete die Sitzung. Rechts Intendantin Adolphe Binder mit Anwalt. Foto: Dirk Lotze

Wuppertal. Im Arbeitsverhältnis mit seiner Intendantin Adolphe Binder hat das Tanztheater Wuppertal Pina Bausch entscheidende Schritte versäumt und im Kündigungsprozess dem Arbeitsgericht Unterlagen nicht zugeschickt. So lauten die Feststellungen der Richter vom Donnerstag (13. Dezember 2018). Das Urteil: Beide fristlosen Kündigungen Binders sind unwirksam.

Wird der Richterspruch rechtskräftig, hat das Tanztheater zwei künstlerische Leiterinnen bei jeweils vollem Gehalt: Die Stadtspitze hatte Mitte November Bettina Wagner-Bergelt als neue Intendantin vorgestellt.

Im Gericht war der Saal zum Bersten voll mit Tänzerinnen und Tänzern, Freunden des Tanztheaters, einem Fernsehteam und überregionalen Journalisten. Die Spannungen im Theater seien deutlich, stellte Richter Carsten Gironda klar. Laut Klageerwiderung sollen vier verantwortliche Mitarbeiter das Haus vor die Wahl gestellt haben: Entweder die Intendantin geht oder sie kündigen. Das reiche aber nicht für die Schritte gegen Binder, erläuterte der Richter: „Die Rechtsprechung ist eindeutig. Sie müssten sich vor die Mitarbeiterin stellen und versuchen, die Probleme zu lösen. Erst wenn das nicht geht kann eine Kündigung möglich sein. Das haben Sie aber nicht gemacht.“ Aus den Unterlagen ergebe sich nichtmal, dass jemand tatsächlich mit Weggang gedroht habe. Gironda fügte hinzu: „Ich habe nicht das Bedürfnis, Frau Binder von allen Fehlern freizusprechen. Aber ich sage: So geht es nicht.“

Laut Richtern fechtet das Theater seit November Binders Vertrag sogar als nichtig an: Sie habe arglistig getäuscht, als sie frühere Spannungen an der Oper Göteborg nicht mitgeteilt habe. Das musste sie auch nicht, sagte Richter Gironda. Das Gericht habe nur Hinweise auf ein einvernehmliches Ende der Arbeit dort. Über mögliche Zerwürfnisse erläuterte er: „Nur, damit das richtig geschrieben wird: Es ist hoch strittig, ob es so war. Aber einmal angenommen, es war so: Mit welcher rechtlichen Pflicht sollte sie sagen müssen: ‚Es gab Probleme. Ich bin froh, dass Sie mir eine Chance geben‘? Wir müssen gar nicht aufklären, was in Göteborg war - weil es darauf nicht ankommt.“

Geschäftsführer räumt ein: Stadt erkundigte sich nicht über mögliche Probleme

Entscheidend sei vielmehr, wie das Theater seine Intendantin ausgewählt habe. Und was geschah, um einer anonymen Zuschrift mutmaßlich aus Göteborg nachzugehen, die vor der Unterschrift unter Binders Vertrag eingegangen sein soll. Gironda: „Das ist doch nicht grade ein Hausmeisterjob. Das ist in Wuppertal die wichtigste Position nach dem Oberbürgermeister.“ Binders Vertrag laufe fünf Jahre bei hohem Gehalt, ein vorzeitiges Ende sei gar nicht vorgesehen.

Das Theater habe nicht in Göteborg nachgefragt, räumte Geschäftsführer Dirk Hesse ein. Nicht beim Direktor der Oper dort, nicht beim Ensemble oder bei sonstwem. Man habe diskret sein wollen. Drei Experten hätten Binder vorgeschlagen und erklärt, sie könne die Aufgaben erfüllen. Man habe die damalige Kandidatin gefragt, ergänzte die Anwältin des Theaters: „Geredet hat überwiegend Oberbürgermeister Andreas Mucke. Aber der ist kein Jurist.“ Und sonst?, fragte der Richter nach. Er verdeutlichte: „Sie hätten die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag drei Wochen aufschieben können. Sie hätten jemanden nach Göteborg schicken können, der Erkundigungen einzieht. Der hätte vermutlich die selben Leute gefunden, die Sie jetzt anführen. Den Informationsstand von heute hätten Sie schon damals haben können. Es hat Sie nicht interessiert und jetzt sitzen wir hier.“

Gericht erhielt zum Spielplan nur Flyer und Prospekte

Während das Tanztheater den Spielplan Binders bemängelt, ihn fehlend oder zumindest irgendwie fehlerhaft nennt, hat das Gericht kein Material dazu, fügte der Richter hinzu: „Ich habe gesagt: Bitte schickt mir den Spielplan. Und dazu die früheren Spielpläne der letzten drei Jahre, damit ich vergleichen kann, was früher anders war. Und was ich bekommen habe ist nichts. Ich habe Prospekte und Flyer, die für das Publikum bestimmt waren. Ich hätte gern gesehen, wie schlecht die Arbeit von Frau Binder war. Ich kann es nicht.“

Was den Spielplan betrifft kommentierte Geschäftsführer Hesse: Der sei doch kein Wunschzettel. Die Intendantin werde für gewöhnlich von Fachleuten im Haus beraten. Binder habe das übergangen und als persönlichen Angriff abgetan: „Macbeth - das Stück ist 29 Jahre alt und dauert mehr als drei Stunden. Das sollte in vier Proben mit zwei Besetzungen gemacht werden und dann viermal gezeigt werden - ein Irrsinn!“ Darauf habe er als Geschäftsführer hinweisen müssen. Deshalb habe er sich an „die Gesellschafterin“ gewandt - also an die Stadt, für die sich mehrfach Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig öffentlich geäußert hat. Richter Gironda breitete sichtlich fassungslos die Arme aus, als Hesse erklärte: „Das Theater hat seine eigenen Gesetze.“

Das Tanztheater will Freitag (14. Dezember 2018) seinen Spielplan für die zweite Hälfte der Spielzeit 2018/19 präsentieren. Klägerin Adolphe Binder sagte im Prozess: „Ab dem Tag meiner Kündigung wurde mein Spielplan umgesetzt. Der reicht bis 2020. Was jetzt vorgestellt wird, ist nichts anderes.“ Auf dem Gang zeigte sie sich erleichtert über das Urteil.

Johannes Slawig teilte am selben Tag mit, wegen Binders Kündigung werde das Tanztheater Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf einlegen.

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Zuletzt geändert am 14. Dezember 2018