Dirk Lotze - Journalist
So ist das: Zeugen sprechen miteinander

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So ist das: Zeugen sprechen miteinander

index.jpg: 1024x576, 159k (21. Dezember 2017)
Gerichtsfassade. Foto: Dirk Lotze

Der Vorwurf ist stark, er kommt im Ton der Empörung: Polizisten hätten in einem Hamburger G20-Prozess gegen einen mutmaßlichen Randalierer gegenseitig ihre Aussagen gelesen. Sie hätten Notizen und Unterlagen in Ordnern gesammelt und ausgetauscht. Der außerparlamentarische Untersuchungsausschuss bringt es auf seiner Webseite „der Öffentlichkeit zur Kenntnis“, weil ein Zeuge es ausgesagt habe. Taz und Spiegel online greifen es auf.

Was Zeugen dürfen und was nicht, was „im höchsten Maße rechtswidrig“ sein soll, davon hat jeder so seine Vorstellungen. In einer Menge Verfahren nutzen Anwälte aus, was Zeugen selbst über ihre Pflichten glauben. Dann kommt ein stechender Blick von der Verteidigerbank Richtung Zeugentisch und mit erhobener Stimme die bohrende Frage: „Haben Sie etwa vor der Verhandlung mit jemandem über die Sache hier gesprochen?“ Oder gar mit einem anderen Zeugen?

Es soll Geschädigte einschüchtern, verunsichern. Der Dreh kommt, wenn Aussagen „ungünstig“ verlaufen. Nein, ist dann die bange Antwort vom Zeugenstand. Wir haben nicht gesprochen. Vielleicht vor Monaten mal. Und höchstens ganz allgemein.

Was Zeugen dürfen und müssen steht in der Strafprozessordnung: Sie müssen die Wahrheit sagen, vollständig und ohne etwas zu erfinden. Dass sie nicht miteinander sprechen dürften, steht da nicht.

Etwas anderes wäre vermessen, denn Menschen sprechen miteinander. Erst recht, wenn sie Einschneidendes erlebt haben, worüber später ein Gericht verhandelt. Wenn sie verletzt wurden und die Erlebnisse monatelang das Leben bestimmen. Niemand verlangt ein solches künstliches Schweigen. Die meisten Betroffenen sind übrigens vorsichtig, damit sich ihre Erinnerung nicht vermischt mit Gehörtem.

Anwälte greifen Zeugen an, wenn Aussagen unbequem sind

Jeder Zeuge ist frei, sich zu notieren, was ihm beliebt, damit er es nicht vergesse. Dazu raten sogar linke Webseiten: Schreibt Gedächtnisprotokolle, sonst kommt Ihr durcheinander.

Nach einem schweren rechten Überfall auf Linke in Wuppertal setzten sich die Angegriffenen zusammen und schauten Fotos von Gegnern durch, ob sie jemanden wiedererkennen würden. Ein rechter Szene-Anwalt hat das im Verfahren durch den Kakao gezogen - als „Täter-Findungskommission“. Die Runde wollte seinen Mandanten identifiziert haben, der später übrigens verurteilt wurde. Ein Problem für die Zeugen ergab sich daraus nicht. Wie auch.

Zeugen sollen sich sogar ausdrücklich vor ihrer Aussage im Gerichtssaal vorbereiten und ihr Gedächtnis auffrischen. Polizisten lesen sich üblicherweise „den Sachverhalt“ durch. Sei das nun eine Auto-Schramme beim Ausparken oder Landfriedensbruch. Die meisten Beamten wüssten ohne solche Hilfen kaum noch etwas, weil zu viel Ähnliches passiert. Die typische Aussage, tausendfach in Gerichtssälen gehört: „Ich konnte mich zunächst nicht mehr erinnern. Aber nachdem ich meine Anzeige noch mal gelesen habe, ist ein Bild zurück gekommen.“

Die Ermittlungsakte, die auf dem Richtertisch liegt, bekommen Zeugen nicht zu lesen - normalerweise. Ein 28 Jahre alter Mann aus Solingen allerdings, Opfer eines beinah tödlichen Messerangriffs 2014, gab in seiner Aussage nach langem Bohren der Verteidigerin zu: Er hatte sich alles nach diesem Leitfaden zusammengereimt und zurechtgelegt. Eigentlich erinnere er sich an gar nichts mehr. Die Akte habe ihm sein Anwalt zum Durcharbeiten gegeben. Das Entsetzen war groß, die Aussage praktisch wertlos und es gab eine Geschichte für die Medien. Strafbar hatte sich der Mann damit aber nicht gemacht und das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten trotzdem, wegen eines Geständnisses und anderer Beweise.

Auf dem Gerichtsflur gelten eigene Regeln

Am Sitzungstag warten die Zeugen vor dem Saal. Die Richter rufen einen nach dem anderen herein. Laut dem genannten Untersuchungsausschuss hat ein Anwalt auf diesen Umstand verwiesen. Nur ist das eine Vorschrift für das Gericht. Es ist damit nicht gesagt, was auf dem Gang stattfindet.

Selbstverständlich dürfen Zeugen dort miteinander sprechen. Das tun sie auch, soweit sie sich kennen und sich sicher sind, „auf der selben Seite“ zu stehen. Reporter verlassen hin und wieder den Saal und senden Zwischenstände an ihre Redaktionen. Dann wissen nur Minuten später sogar Radiohörer und Internetleser, was drinnen besprochen wurde.

Richter bewerten Aussagen nach ihren Umständen

Zeugen müssen die Wahrheit sagen, und das erstreckt sich auf die Umstände ihrer Aussage. Wer Notizen benutzt hat oder Mappen führt, soll das bekannt geben. Wer im Streifenwagen oder am Kneipentresen mit anderen Zeugen gesprochen hat, sage eben das. Die Richter werden bewerten, was sie hören. Es ist ihr Tagesgeschäft. Zweifel wirken übrigens für den Angeklagten.

Aussagen allerdings wechselseitig rund zu machen, Lücken zu schließen oder Unbequemes unter den Tisch fallen zu lassen - das ist verboten. Ein Zeuge, der sich so verhält, macht sich teils schwerer strafbar als mancher Angeklagte. Bei hohem Risiko übrigens, entdeckt zu werden: Wer sich abspricht ist in der Hand seines Komplizen. Der sagt am Ende womöglich gerade darüber aus, wie es seine Pflicht ist.

Einer freilich sollte sich vor dem Prozess tunlichst von Zeugen fern halten: Der Angeklagte riskiert je nach den Umständen Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr oder ein weiteres Strafverfahren.

Nachtrag

Während eines Strafverfahrens im Dezember 2019 um eine Straßenprügelei mit lebensgefährlichem Messereinsatz in Remscheid ließ ein 20-jähriger Zeuge im Landgericht Wuppertal erkennen: Er hatte von der Anwältin seines angeklagten Bruders Einblick in die Akte bekommen und seine frühere Aussage nachgelesen.

Der vorsitzende Richter fragte, im tadelnden Ton: "Hatten Sie das Bedürfnis, sich noch mal durchzulesen, was Sie ausgesagt hatten? Warum?"
Der Zeuge antwortete: "Da könnte ich jetzt die Gegenfrage stellen: Warum denn nicht?"
Darauf erwiderte der Richter: "Ja, aber es ist hier so, dass ich die Fragen stelle."

Zehn Minuten später tadelte der selbe Richter einen Polizisten, der sich seine Aussage nicht noch einmal durchgelesen hatte. Der sei also unvorbereitet. Na, man werde mal sehen, wie weit man komme.

Dokumentation

Bericht des Außerparlamentarischen Untersuchungsausschusses G20:
Polizeibeamte sprechen Gerichtsaussagen untereinander ab
- vom 19. Dezember 2017

taz: „Besonderer Service“ für die Polizei - vom 19. Dezember 2017

Spiegel Online: Polizisten durften vorab Zeugenaussagen lesen - vom 19. Dezember 2017

Zuletzt geändert am 17. Januar 2020